
| Organisation und Aufgaben |
| Montag, den 03. Januar 2011 um 20:36 Uhr |
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Die Landkreise Amberg-Sulzbach, Schwandorf und die kreisfreie Stadt Amberg gestalteten gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG) vom 25. Juli 2002 (GVBI S. 318) den Rettungszweckverband Amberg zu einem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung um. Der Rettungszweckverband erließ mit Zustimmung seiner Verbandsmitglieder und der Genehmigung der Regierung der Oberpfalz eine entsprechend angepasste Verbandssatzung.
Name und Sitz Der Zweckverband führt den Namen „Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Amberg“. Der Zweckverband hat seinen Sitz in Amberg.
Verbandsmitglieder Verbandsmitglieder sind die Landkreise Amberg-Sulzbach, Schwandorf und die Stadt Amberg. Der räumliche Wirkungsbereich des Zweckverbandes umfasst das Gebiet seiner Mitglieder.
Aufgaben
Der Zweckverband hat die Aufgabe,
Der Zweckverband erfüllt seine Aufgaben ohne Gewinnabsicht. Er dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts. |
Organisation